Vereinbarung der Erdbebendienste in Deutschland
Auf ihrer aktuellen Frühjahrssitzung haben die Direktorinnen und Direktoren der Staatlichen Geologischen Dienste in Deutschland eine gemeinsame Erklärung der Erdbebendienste von Bund und Ländern über Zusammenarbeit, Zuständigkeiten und Aufgaben beschlossen. Danach ist beim Auftreten eines Erdbebens gemäß der föderalen Struktur der Bundesrepublik der jeweilige Länderdienst für Informationen und Maßnahmen verantwortlich, in dessen Bereich das seismische Ereignis stattgefunden hat. Bei Erdbeben in grenznahen Regionen außerhalb des Bundesgebiets können nächstgelegene Länderdienste oder die BGR als Erdbebendienst des Bundes diese Aufgaben übernehmen.
Zu den Aufgaben der Erdbebendienste gehören die Erfassung, Auswertung und Bewertung der Seismizität in Deutschland sowie relevanter Regionen im Ausland. Hierzu betreiben die Länderdienste sowie die BGR zum Teil in Kooperation mit anderen Institutionen seismologische Messstationen in ganz Deutschland und tauschen die gewonnenen Daten untereinander aus. Die BGR nimmt darüber hinaus länderübergreifende Aufgaben wahr, erstellt den bundesweiten Erdbebenkatalog und wertet Erdbeben im Ausland aus.
Die Erdbebendienste in Deutschland stellen so eine umfassende Expertise in der Erdbebenerfassung und -analyse sicher, die der Beratung und Information von staatlichen Stellen, der Wirtschaft, von Forschungseinrichtungen, den Medien und der Öffentlichkeit dient.
Neben ihrer Aufgabe als Erdbebendienst des Bundes betreibt die BGR das Nationale Datenzentrum für die Verifikation des Kernwaffenteststoppvertrags (CTBT) mit Messstationen als Teil des internationalen Monitoring-Systems der CTBT-Organisation. Mehr erfahren...