Geologiedatengesetz: BGR stellt Bescheide zur Verfügung
Im Rahmen des Geologiedatengesetzes (GeolDG) ist die BGR für die Verwaltung und Kategorisierung von geologischen Daten aus dem Gebiet der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels in Nord- und Ostsee zuständig. Auch Unternehmen müssen ihre dort erhobenen Daten zur Verfügung stellen. Für den Altdatenbestand der seismischen Untersuchungen und Bohrungen hat die BGR die Kategorisierung der Datensätze bereits abgeschlossen und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die Bescheide können unter dem Link https://geologiedatengesetz.bgr.de/bescheide/ eingesehen und heruntergeladen werden. Die dazugehörigen Nachweisdaten hat die BGR in ihrem Geoviewer bereitgestellt. Die weiterführenden Fach- und Bewertungsdaten können bei der BGR unter der Adresse geologiedatengesetz@ angefordert werden. bgr.de
Mit Inkraftsetzung des Geologiedatengesetzes am 30.06.2020 hat die Bundesregierung den hohen gesellschaftlichen Nutzen geologischer Daten deutlich unterstrichen. In Bezug auf die Nutzung des tieferen Untergrundes sind geologische Daten eine wichtige Grundlage u.a. auch für die Umsetzung der Energiewende. Geologische Untersuchungen im Bereich der AWZ sind der BGR generell anzuzeigen und ihre Ergebnisse zu übermitteln. Die BGR stellt die Daten anschließend gemäß des Geologiedatengesetzes der Öffentlichkeit zur Verfügung. Mehr erfahren...